Ticketbestimmungen

ADAC RAVENOL 24h Nürburgring
ADAC 24h 
Nürburgring Qualifiers

1. Ticketbestellung/-verkauf

Tickets für die ADAC RAVENOL 24h Nürburgring und ADAC 24h Nürburgring Qualifiers sind beim ADAC Nordrhein e.V. und den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Be-stellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an denKunden wird das von diesem abgegebene Angebot vom ADAC Nordrhein e.V. angenommen.

Neben den Ticketbestimmungen des ADAC Nordrhein e.V. gelten zudem die jeweiligen AGB der autorisierten Vorverkaufsstellen. Mit dem Ticketkauf und/oder durch die Ticketnutzung akzeptiert der Ticketkäufer und Ticketnutzer die vorliegenden Ticketbestimmungen. Der Ticketinhaber haftet persönlich.

2. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten für die ADAC RAVENOL 24h Nürburgring und ADAC 24h Nürburgring Qualifiers. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse(Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der ADAC Nordrhein e.V. berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren.

Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des ADAC Nordrhein e.V. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklichvorbehalten.

3. Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des ADAC Nordrhein e.V. oder der von ihm beauftragten Personenvor. Die Auswahl des für den Versand beauftragten Unternehmens erfolgt durch den ADAC Nordrhein e.V.

4. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hatunverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannte Kontaktadresse des ADAC Nordrhein e.V. zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

5. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des ADAC Nordrhein e.V. im Einzelfall. Bei einer zeitlichen Verlegung, eines Abbruchs der Veranstaltung oder bei (Zugangs-)Beschränkungen bspw.aufgrund von Höherer Gewalt und/oder

behördlicher Schutzmaßnahmen, insbesondere im Zuge von Infektionsschutzmaßnahmen oder aus Gründen im Bereich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, besteht kein Anspruch auf eine (ganzeoder teilweise) Erstattung des Eintrittspreises. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine (ganze oder teilweise) Erstattung des Eintrittspreises, sofern der Abbruch oder eine Verkürzung der laufenden Veranstaltung (Training, Qualifyings, Haupt- und Rahmenrennen, etc.) im Interesse bzw. zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt und keine der Vertragsparteien die Nichtdurchführung der Veranstaltung zu vertreten hat. DieTickets behalten im Falle der Verlegung ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung im Vorfeld abgesagt, soerhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- undVersandgebühren zurückgezahlt. Gleiches gilt bei einer behördlich angeordneten maximalen Zuschauerbegrenzung. Der Ticketverkauf erfolgt in diesem Fall anhand der maximal zulässigen Zuschauerzahl erneut.

6. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung behördlicher oder aufgrund einer akuten Gefahrensituation zu verhängenden Verboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und aufgrund gesetzlicher und behördlicher Auflagen liegt es im Interesse des ADAC Nordrhein e.V. und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

  • Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
  • Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ADAC Nordrhein e.V. gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
  • Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ADAC Nordrhein e.V. zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen des ADAC Nordrhein e.V. ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

Wird ein Ticket für unzulässige Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weisegegen diese Ticketbestimmungen, so wird das Ticket ungültig. Der ADAC Nordrhein e.V. ist in diesem Fallberechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den ADAC Nordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der ADAC Nordrhein e.V. das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Veranstaltungsteilnahmeverbot auszusprechen und/oderweitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

7. Recht am eigenen Bild

Während der gesamten Veranstaltung werden die Fahrzeuge, die Teilnehmer und auch die Zuschauer bildlichfestgehalten.

Mit der Nutzung eines Tickets erklärt der Ticketinhaber sein widerrufliches Einverständnis, dass derVeranstalter das Film-, Foto- und Videomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung, nutzen kann. Der Ticketinhaber überträgt dem Veranstalter unbeschränkt und unentgeltlich alle Rechte (Urheberrecht / Recht am eigenen Bild etc.), die im Zusammenhang mit der Erstellung des vorgenannten Materials entstehen könnten.

8. Verwendung des Logos / Nutzung der Markennamen

Für jeden Fall der Logoverwendung oder Verwendung der Markennamen ADAC oder 24h-Rennen oder sonstige Bezugnahme auf den ADAC Nordrhein e.V., die mit dem ADAC Nordrhein e.V. nicht schriftlich abgestimmt ist, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den ADAC Nordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

9. Veranstaltungsordnung

Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber vonermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigungberechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Ebenso sind alle Inhaber vonpersonalisierten Tickets verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme des Tickets berechtigendenAusweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte steht dem ADAC Nordrhein e.V. jederzeit zu.

Der Ticketinhaber unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Veranstaltungsordnung und verpflichtetsich, die geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz einzuhalten. Im Interesse der Sicherheit und einesgeordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Ordnungsamtes, des ADAC Nordrhein e.V., des Sicherheitspersonals undder Streckenposten auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Ordnungsamt, Beschäftigten des ADAC Nordrhein e.V. und Sicherheitspersonal bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude an der Veranstaltung bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Teilnehmer oder des Veranstaltungspersonals abträglich sein können, sind verboten.

Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zunehmen. Das Äußern oder Verbreiten von beleidigenden, sexistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.

Das Betreten der Boxengasse durch Personen unter 13 Jahren ist untersagt. Das Be- und Übersteigen von Absperrungen ist ebenfalls verboten.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentlicheOrdnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des ADAC Nordrhein e.V. nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mo- bilfunk) zu übertragen oder zuverbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktionen zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einer Veranstaltungerstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung,gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ADACNordrhein e.V.

Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbearti- keln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer ange- messenen Vertragsstrafe an den ADACNordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der ADAC Nordrhein e.V. das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Veranstaltungsteilnahmeverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Gültigkeitsdauer Tagestickets

Die Gültigkeit von Tagestickets wurde vom Veranstalter auf folgende Zeiten festgelegt:

Donnerstag:   8:00* – 24:00 Uhr
Freitag:           8:00* – 22:00 Uhr
Samstag:        8:00* – 02:00 Uhr (Sonntag)
Sonntag:         8:00* – 18:00 Uhr

Für den Besuch der Veranstaltung in den nicht durch Tageskarten abgedeckten Stunden in der Nacht von Samstag auf Sonntag müssen Mehrtagestickets erworben werden.

*Vorbehaltlich eventueller Abweichungen aufgrund von Änderungen im Veranstaltungsprogramm

11. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeitenan den ADAC Nordrhein e.V. gerichtet werden:

ADAC Nordrhein e.V.
Motorsport und Klassik
Luxemburger Straße 169
50939 Köln
[email protected]